RHÖNFESTHALLE

--- STANGENROTH ---

Jugendschutz

 

Es gilt das Jugendschutzgesetz!

Zur Info:
- Kein Einlass unter 16 Jahren!
- Einlass von 16 bis 18 Jahren bis 24 Uhr oder mit Erziehungsberechtigten oder Aufsichtsperson länger als 24 Uhr.

(Aufsichtsübertragung nur bis 22 Uhr möglich / Ein Erwachsener kann einen Jugendlichen beaufsichtigen!)

 

Hier die Downloadfunktion für das Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht
 

 

Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht
Übertragung der Aufsichtspflicht2022.pdf (26.87KB)
Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht
Übertragung der Aufsichtspflicht2022.pdf (26.87KB)


 


 


 

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